1. Allgemeines
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Die AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.
2. Preise
Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu dem am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung oder der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die schriftliche Form verbindlich. Erhöhungen unter 10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfragen anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z.B. Zähne, Edelmetall usw.) verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.
3. Lieferzeit
Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Verzugs des Auftragnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmäglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.
4. Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Haftung
Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit, Vollsändigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeit muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt, die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
6. Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für jeden Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.
7. Material- und Zubehörteilerstellung
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubeörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden, Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.
8. Zahlung
Die Rechnungen sind zahl bar innerhalb von 10 - 14 Tagen nach Rechnungseingang. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontentspesen werden vom Tage des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung. Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- und Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrags an den Auftragnehmer ab.
10. Medizinproduktegesetz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dem Auftragnehmer sämtliche Patientendaten zu übermitteln, die dieser zur Erfülung der ihm aus dem Medizinproduktegesetz obliegende Pflichten benötigt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Erlangen und Gerichtsstand ist Fürth.